Motorradkurse finden von März bis Dezember wieder jeden Samstag um 8.00 Uhr statt.
Kurse über den Winter bitte auf Anfrage.
Bitte rechtzeitig anmelden.
Ruedi 079 432 39 09
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Roller/Motorradausbildung A1 (noch kein Führerausweis) |
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1
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Nothelferkurs |
10 Stunden |
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Sehtest: Sehschärfe Gesichtsfeld |
Beim Augenarzt oder anerkanntem Optiker. Sehtest wird in das Gesuch eingetragen. |
3
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Gesuch zur Erlassung des Lernfahrausweises der Kategorie A1 |
Gesuch persönlich beim Strassenverkehrsamt abgeben, oder vorgängig auf dem Einwohneramt Bestätigung einholen. Beilagen: Nothelferausweis, Sehtest, Passfoto. |
4
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Vorbereitung zur Theorieprüfung |
CD in der Fahrschule erhältlich. App für das Smartphone (iTheorie). Einzeltheorie möglich. |
5
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Theorieprüfung |
Gleiche Theorieprüfung wie für die übrigen Motorfahrzeuge. 50 Fragen max. 14 Fehler. |
6
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Lernfahrausweis Kategoroie A1 |
Vom Strassenverkehrsamt nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt. Fahren darf man mit einem Motorrad von nicht mehr als 125 cm3 Hubraum, oder nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Unter 18 Jahren nicht mehr als 50 cm3 Hubraum. Achtung: Gültigkeit nur 4 Monate. Komplette Grundschulung muss in dieser Zeit absolviert werden. Nachher Verlängerung um 12 Monate. |
7
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Praktische Grundschulung in der Fahrschule |
8 Stunden (in der Regel 2 x 4 Stunden) Fahrzeugbeherrschung, Verhalten im Verkehr. |
8
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Verkehrskundeunterricht in der Fahrschule |
8 Stunden (4 x 2 Stunden) Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre. |
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Praktische Führerprüfung |
Für die praktische Führerprüfung sollten unbedingt noch zusätzliche Fahrstunden absolviert werden. Geprüft wird: Fahrzeugbeherrschung auf speziellem Parcours und das Verhalten im Verkehr. Experte begleitet die Prüfung im Auto und ist über Funk verbunden.
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Empfehlung: Die praktische Grundschulung und den Verkehrskunde-Unterricht sofort nach dem Erwerb des Lernfahrausweises absolvieren!
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Hier eine kleine Wegleitung wie du zur gewünschten Motorradkategorie kommst